Login

Dieser Bereich steht nur JAMESTOWN-Vertriebspartnern zur Verfügung.

Login

Dieser Bereich steht nur JAMESTOWN-Kunden zur Verfügung.

Login

Dieser Bereich steht nur JAMESTOWN-Kunden zur Verfügung.

Disclaimer

Die Beteiligungsmöglichkeit ("Beteiligung") wird aufgrund der Regulation S des United States Securities Act von 1933 mitsamt Nachträgen ("Act") nur außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika angeboten. Die Beteiligungsmöglichkeit wird nicht zum Erwerb in den USA oder seinen Territorien oder Besitztümern angeboten, auch nicht dort gebietsansässige Personen oder Gesellschaften, Trusts, Vereinigungen, dem Staat, einer Agentur, Niederlassung, Konto oder anderer Einheit, organisiert oder errichtet nach den Gesetzen der USA oder seinen Territorien oder Besitztümern (eine "US-Person"). Der Verkauf, die Übertragung, die Verpfändung oder andere Verfügungen über irgendeine Beteiligung ist unzulässig, es sei denn sie entspricht der Regulation S des Act, sie entspricht der Registrierung unter dem Act oder sie entspricht einer erhältlichen Registrierungsausnahme; Deckungsgeschäfte mit Beteiligungen können nicht ausgeführt werden, es sei denn sie stimmen mit dem Act überein.

Die hier enthaltenen Informationen stellen kein öffentliches Angebot dar.

The interests being offered in the Partnership (the "Interests") are being offered for sale only outside the United States of America pursuant to Regulations S promulgated under the Securities Act of 1933, as amended (the "Act"). The Interests are not being offered for sale in the United States of America or its territories or possessions, or to any individual residing in, or any partnership, corporation, trust, association, estate, agency, branch, account or other entity organized or incorporated under the laws of the United States of America or its territories or possessions (a "U.S. Person"). The sale, transfer, pledge or other disposition of any Interests is prohibited except in accordance with Regulation S promulgated under the Act, pursuant to registration under the Act, or pursuant to an available exemption from registration, and hedging transactions involving the Interests may not be conducted unless in compliance with the Act.

The Information contained herein does not constitute an offer of securities.

Die hier enthaltenen
Informationen stellen kein
öffentliches Angebot dar.

999 Peachtree, Atlanta, JAMESTOWN Co-Invest 4

Abwicklung auf dem JAMESTOWN-Zweitmarkt

Zur Anonymisierung und zur Erhöhung der Fungibilität ist JAMESTOWN in den Übertragungsdokumenten auf Käufer- und Verkäuferseite die Gegenpartei, d.h. JAMESTOWN kauft verkaufswilligen Anlegern ihre Beteiligung ab und veräußert diese gleichzeitig an Kaufinteressenten weiter. Falls zum Spitzenausgleich notwendig, kann JAMESTOWN einige Fondsanteile für kurze Zeit übernehmen.

Aus steuerlichen Gründen in den USA kann der Verkauf einer Beteiligung frühestens 45 Tage nach Eingang eines schriftlichen Verkaufswunsches – unter Nennung des Mindestverkaufskurses – zum dann nächsten Monatswechsel durchgeführt werden.

Nach Festsetzung des Kauf- und Verkaufskurses für das nächste Übertragungsdatum erhalten die bei diesen Kursen zum Zuge kommenden Kauf- und Verkaufsinteressenten die notwendigen Übertragungsdokumente (Kaufvertrag und Abtretung) ca. zwei Wochen vor dem Übertragungsdatum zur Unterzeichnung zugesandt.

Nach Rücklauf der unterzeichneten Dokumente und Kaufpreiszahlung auf ein Abwicklungskonto von JAMESTOWN erhalten Käufer und Verkäufer eine schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Handels. ...

Abwicklung auf dem JAMESTOWN-Zweitmarkt

Verkäufer erhalten aus dem JAMESTOWN-Abwicklungskonto den Verkaufserlös abzüglich einer 10%igen Steuervorauszahlung an das US-Finanzamt sowie ggf. einer Steuerzahlung an einen Bundesstaat, ausgezahlt.

Für das Jahr, in dem die Übertragung erfolgt, erhalten Verkäufer und Käufer bei JAMESTOWN US-Vermietungsfonds zeitanteilige Ausschüttungen. Bei JAMESTOWN US-Immobilien Private Equity Fonds bzw. JAMESTOWN US-Forstfonds stehen Ausschüttungen ab dem Übertragungsdatum dem Erwerber zu, mit Ausnahme des „anfänglichen Ausschüttungsanspruchs“, der dem Veräußerer zusteht.

Zu den Zweitmarktangeboten