Abwicklung auf dem JAMESTOWN-Zweitmarkt
Zur Anonymisierung und zur Erhöhung der Fungibilität ist JAMESTOWN in den Übertragungsdokumenten auf Käufer- und Verkäuferseite die Gegenpartei, d.h. JAMESTOWN kauft verkaufswilligen Anlegern ihre Beteiligung ab und veräußert diese gleichzeitig an Kaufinteressenten weiter. Falls zum Spitzenausgleich notwendig, kann JAMESTOWN einige Fondsanteile für kurze Zeit übernehmen.
Aus steuerlichen Gründen in den USA kann der Verkauf einer Beteiligung frühestens 45 Tage nach Eingang eines schriftlichen Verkaufswunsches – unter Nennung des Mindestverkaufskurses – zum dann nächsten Monatswechsel durchgeführt werden.
Nach Festsetzung des Kauf- und Verkaufskurses für das nächste Übertragungsdatum erhalten die bei diesen Kursen zum Zuge kommenden Kauf- und Verkaufsinteressenten die notwendigen Übertragungsdokumente (Kaufvertrag und Abtretung) ca. zwei Wochen vor dem Übertragungsdatum zur Unterzeichnung zugesandt.
Nach Rücklauf der unterzeichneten Dokumente und Kaufpreiszahlung auf ein Abwicklungskonto von JAMESTOWN erhalten Käufer und Verkäufer eine schriftliche Bestätigung des abgeschlossenen Handels. ...
Abwicklung auf dem JAMESTOWN-Zweitmarkt
Verkäufer erhalten aus dem JAMESTOWN-Abwicklungskonto den Verkaufserlös abzüglich einer 10%igen Steuervorauszahlung an das US-Finanzamt sowie ggf. einer Steuerzahlung an einen Bundesstaat, ausgezahlt.
Für das Jahr, in dem die Übertragung erfolgt, erhalten Verkäufer und Käufer bei JAMESTOWN US-Vermietungsfonds zeitanteilige Ausschüttungen. Bei JAMESTOWN US-Immobilien Private Equity Fonds bzw. JAMESTOWN US-Forstfonds stehen Ausschüttungen ab dem Übertragungsdatum dem Erwerber zu, mit Ausnahme des „anfänglichen Ausschüttungsanspruchs“, der dem Veräußerer zusteht.

