Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition des Fonds und damit auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Die Jamestown US-Immobilien GmbH als Teil der Jamestown-Gruppe („Jamestown“) bezieht im Rahmen ihrer Ankaufsprüfung für Investmentvermögen die wesentlichen klassischen finanziellen Risiken in die Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Zusätzlich berücksichtigt sie auch die relevanten Nachhaltigkeitsrisiken.
Für alle potenziellen Investitionsobjekte führt die Gesellschaft u.a. eine Klimarisikoanalyse durch, welche die wesentlichen Anforderungen der geläufigen Nachhaltigkeitszertifikate wie z.B. Energy Star oder LEED (Leadership in Energy and Environmental Design) umfasst. Außerdem werden spezielle Umweltrisiken wie die Gefährdung der Immobilienstandorte durch Naturkatastrophen berücksichtigt und bewertet.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen steht auch im Einklang mit der Vergütungspolitik der Jamestown US-Immobilien GmbH. Nähere Infos sind dem Informationsblatt Vergütungspolitik zu entnehmen.